Wer ein Haus in Italien kaufen möchte, muss zwischen Prima Casa (erstem Wohnsitz) und Seconda Casa (zweitem Wohnsitz / Ferienhaus) unterscheiden. Diese Unterscheidung beeinflusst Steuern, Meldefristen und Fördermöglichkeiten erheblich. In diesem Artikel erfährst du alles, was deutschsprachige Käufer wissen müssen, bevor sie ein Haus in Italien kaufen.
- Was ist Prima Casa?
Prima Casa bedeutet, dass du die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt.
Voraussetzungen:
- Du wohnst dauerhaft in der Gemeinde, in der sich das Haus befindet.
- Du meldest dich innerhalb von 18 Monaten nach Kauf beim Einwohnermeldeamt (residenza).
- Das Haus darf nicht als Luxusimmobilie klassifiziert sein (z. B. keine A/1-, A/8- oder A/9-Kategorie).
Vorteile der Prima Casa beim Hauskauf in Italien:
- Reduzierte Grunderwerbssteuer: 2 % statt 9 % des Kaufpreises
- Befreiung von der Grundsteuer. Besteuert werden ausschließlich Wohnungen, die in den Katasterkategorien A/1, A/8 und A/9 (sogenannte Luxusimmobilien) eingestuft sind.
- Möglichkeit, Steuervergünstigungen für Renovierungen in Anspruch zu nehmen
Steuern für Prima Casa beim Hauskauf in Italien:
- TARI (Müllgebühr): abhängig von Größe und Nutzung
Tipp: Wer ein Haus in Italien kaufen und als Hauptwohnsitz nutzen möchte, sollte die Anmeldung bei der Gemeinde frühzeitig planen, um steuerliche Vorteile zu sichern.
- Was ist Seconda Casa?
Seconda Casa ist jede Immobilie, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird, z. B. Ferienhäuser oder Zweitwohnungen.
Eigenschaften:
- Keine Pflicht zur Wohnsitzanmeldung
- Haus kann beliebig als Ferienimmobilie genutzt oder vermietet werden, sofern keine lokalen Einschränkungen bestehen und alle Genehmigungen eingeholt werden
- Kein Anspruch auf die Steuervergünstigungen für die Prima Casa, Renovierungs- und Energiesparmaßnahmen sind aber steuerlich absetzbar
Steuern für Seconda Casa beim Hauskauf in Italien:
- Grunderwerbssteuer: 9 % auf den Kaufpreis (bei Kauf von Privatperson)
- IMU (Grundsteuer): abhängig von Größe und Nutzung
- TARI (Müllgebühr): abhängig von Größe und Nutzung
Tipp: Wer ein Haus in Italien kaufen möchte, um es als Ferienwohnung zu nutzen, muss die laufenden Steuern von Anfang an einkalkulieren.
- Meldefristen und Anmeldung
Prima Casa:
- Anmeldung beim der Gemeinde innerhalb von 18 Monaten nach Kauf
- Wohnsitz muss nachweislich dorthin verlegt werden
- Verstoß kann Steuervergünstigungen kosten und Sanktionen mit sich bringen
Seconda Casa:
- Keine Pflicht zur Anmeldung
- Wenn das Haus vermietet wird, müssen Steuererklärungen und Einkünfte korrekt gemeldet werden
- Steuervorteile und Abgaben
| Kategorie | Grunderwerbssteuer | IMU (Grundsteuer) | TARI / Müll | Renovierungsvorteile |
| Prima Casa | 2 % | Nein (ausgenommen Luxusimmobilien) | ja | ja, z. B. 50 % Steuerbonus |
| Seconda Casa | 9 % | ja | ja | Grundsätzlich nein, Renovierungs- und Energiesparmaßnahmen sind aber steuerlich absetzbar |
Für weitere Informationen wende dich an: info@anjaschuck.com
