Prima Casa vs. Seconda Casa in Italien: Steuern, Meldefristen und Besonderheiten

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Prima Casa vs. Seconda Casa in Italien: Steuern, Meldefristen und Besonderheiten

Prima Casa vs. Seconda Casa in Italien: Steuern, Meldefristen und Besonderheiten

 

Wer ein Haus in Italien kaufen möchte, muss zwischen Prima Casa (erstem Wohnsitz) und Seconda Casa (zweitem Wohnsitz / Ferienhaus) unterscheiden. Diese Unterscheidung beeinflusst Steuern, Meldefristen und Fördermöglichkeiten erheblich. In diesem Artikel erfährst du alles, was deutschsprachige Käufer wissen müssen, bevor sie ein Haus in Italien kaufen.

  1. Was ist Prima Casa?

Prima Casa bedeutet, dass du die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt.

Voraussetzungen:

  • Du wohnst dauerhaft in der Gemeinde, in der sich das Haus befindet.
  • Du meldest dich innerhalb von 18 Monaten nach Kauf beim Einwohnermeldeamt (residenza).
  • Das Haus darf nicht als Luxusimmobilie klassifiziert sein (z. B. keine A/1-, A/8- oder A/9-Kategorie).

Vorteile der Prima Casa beim Hauskauf in Italien:

  • Reduzierte Grunderwerbssteuer: 2 % statt 9 % des Kaufpreises
  • Befreiung von der Grundsteuer. Besteuert werden ausschließlich Wohnungen, die in den Katasterkategorien A/1, A/8 und A/9 (sogenannte Luxusimmobilien) eingestuft sind.
  • Möglichkeit, Steuervergünstigungen für Renovierungen in Anspruch zu nehmen

Steuern für Prima Casa beim Hauskauf in Italien:

  • TARI (Müllgebühr): abhängig von Größe und Nutzung

Tipp: Wer ein Haus in Italien kaufen und als Hauptwohnsitz nutzen möchte, sollte die Anmeldung bei der Gemeinde frühzeitig planen, um steuerliche Vorteile zu sichern.

  1. Was ist Seconda Casa?

Seconda Casa ist jede Immobilie, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird, z. B. Ferienhäuser oder Zweitwohnungen.

Eigenschaften:

  • Keine Pflicht zur Wohnsitzanmeldung
  • Haus kann beliebig als Ferienimmobilie genutzt oder vermietet werden, sofern keine lokalen Einschränkungen bestehen und alle Genehmigungen eingeholt werden
  • Kein Anspruch auf die Steuervergünstigungen für die Prima Casa, Renovierungs- und Energiesparmaßnahmen sind aber steuerlich absetzbar

Steuern für Seconda Casa beim Hauskauf in Italien:

  • Grunderwerbssteuer: 9 % auf den Kaufpreis (bei Kauf von Privatperson)
  • IMU (Grundsteuer): abhängig von Größe und Nutzung
  • TARI (Müllgebühr): abhängig von Größe und Nutzung

Tipp: Wer ein Haus in Italien kaufen möchte, um es als Ferienwohnung zu nutzen, muss die laufenden Steuern von Anfang an einkalkulieren.

  1. Meldefristen und Anmeldung

Prima Casa:

  • Anmeldung beim der Gemeinde innerhalb von 18 Monaten nach Kauf
  • Wohnsitz muss nachweislich dorthin verlegt werden
  • Verstoß kann Steuervergünstigungen kosten und Sanktionen mit sich bringen

Seconda Casa:

  • Keine Pflicht zur Anmeldung
  • Wenn das Haus vermietet wird, müssen Steuererklärungen und Einkünfte korrekt gemeldet werden
  1. Steuervorteile und Abgaben
Kategorie Grunderwerbssteuer IMU (Grundsteuer) TARI / Müll Renovierungsvorteile
Prima Casa 2 % Nein (ausgenommen Luxusimmobilien) ja ja, z. B. 50 % Steuerbonus
Seconda Casa 9 % ja ja Grundsätzlich nein, Renovierungs- und Energiesparmaßnahmen sind aber steuerlich absetzbar

Für weitere Informationen wende dich an: info@anjaschuck.com