Selbständig in Italien arbeiten – die Möglichkeiten mit Partita IVA (2026)

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Selbständig in Italien arbeiten – die Möglichkeiten mit Partita IVA (2026)

Selbständig in Italien arbeiten – die Möglichkeiten mit Partita IVA (2026)

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  1. Selbständige Tätigkeit als Freiberufler (Libero professionista)

Die einfachste Form der Selbständigkeit in Italien ist die Tätigkeit als Freiberufler.

Typische Beispiele sind:

  • Berater
  • Übersetzer
  • Designer
  • IT-Spezialisten
  • Coaches
  • Fotografen
  • Immobilienberater
  • usw.

Freiberufler arbeiten meist allein und ohne Gesellschaftsform.

Steuern und Verpflichtungen

Wer als Freiberufler mit Partita IVA arbeitet, muss:

  • Rechnungen ausstellen (fattura)
  • Einkommen versteuern
  • Sozialabgaben zahlen
  • eine Steuererklärung abgeben

Die Sozialbeiträge werden in den meisten Fällen über die Gestione Separata der INPS abgeführt. Es gibt aber auch andere Kassen.

Die Einkünfte unterliegen in der Regel der italienischen Einkommensteuer (IRPEF), deren Steuersätze progressiv sind (je nach Einkommen etwa 23 % bis 43 %).

Wenn man nicht im vereinfachten Steuersystem ist, muss außerdem Umsatzsteuer (IVA) auf Rechnungen ausgewiesen werden.

  1. Pauschalbesteuerung – das Regime Forfettario

Viele Selbständige nutzen das sogenannte Regime Forfettario, ein vereinfachtes Steuersystem.

Voraussetzungen (2026):

  • Jahresumsatz bis 85.000 Euro
  • keine Beteiligung an bestimmten Gesellschaften
  • bestimmte Einkommensgrenzen aus anderen Tätigkeiten

Vorteile

  • Pauschalsteuer von 15 %
  • nur 5 % Steuern in den ersten fünf Jahren bei Neugründung
  • vereinfachte Buchhaltung
  • keine Umsatzsteuer auf Rechnungen

Das bedeutet: Wer im Regime Forfettario arbeitet, stellt Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus und muss auch keine Umsatzsteuer an den Staat abführen.

Allerdings kann man im Gegenzug keine Vorsteuer aus Ausgaben abziehen.

Gerade für Auswanderer, die nach dem Kauf eines Hauses in Italien eine kleinere selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, ist dieses Modell häufig interessant.

  1. Einzelunternehmen (Ditta individuale)

Eine weitere Möglichkeit ist das Einzelunternehmen. Diese Form wird häufig gewählt, wenn eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Typische Beispiele:

  • Handwerker
  • Gastronomie
  • kleine Geschäfte
  • Tourismusdienstleistungen
  • Vermietungsservices

Steuern und Verpflichtungen

Beim Einzelunternehmen bestehen in der Regel folgende Pflichten:

  • Anmeldung bei der Handelskammer (Camera di Commercio)
  • Eintrag ins Unternehmensregister
  • Zahlung von Sozialbeiträgen an die INPS
  • Buchhaltung und Rechnungsstellung

Auch hier gilt normalerweise die Einkommensteuer IRPEF mit progressiven Steuersätzen.

Wenn das Unternehmen nicht im Regime Forfettario ist, muss auf Rechnungen Umsatzsteuer (IVA) erhoben werden. Gleichzeitig kann die Vorsteuer aus geschäftlichen Ausgaben (z. B. Investitionen, Material, Dienstleistungen) vom Finanzamt zurückgefordert werden.

  1. Kapitalgesellschaft (z. B. SRL)

Wer ein größeres Unternehmen gründen möchte, kann auch eine Kapitalgesellschaft gründen, zum Beispiel:

  • SRL (Società a responsabilità limitata)
  • SRLS (vereinfachte SRL)

Diese Formen werden häufig genutzt für:

  • größere Dienstleistungen
  • Handel
  • Start-ups
  • Immobilienprojekte

Steuern und Verpflichtungen

Bei einer Kapitalgesellschaft bestehen umfangreichere Pflichten:

  • Gründung über einen Notar
  • Mindestkapital (bei SRL variabel)
  • doppelte Buchführung
  • Jahresabschluss

Die Gewinne unterliegen in der Regel der Körperschaftssteuer (IRES) von etwa 24 % sowie teilweise einer regionalen Steuer (IRAP).

Auch hier gilt grundsätzlich das Umsatzsteuersystem (IVA) mit Vorsteuerabzug.

  1. Sozialversicherung für Selbständige

Alle Selbständigen in Italien müssen Beiträge an die INPS (Sozialversicherung) zahlen.

Je nach Tätigkeit gibt es unterschiedliche Systeme:

  • Gestione separata für Freiberufler
  • Artigiani und commercianti für Handwerker und Händler
  • eigene Kassen für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Architekten oder Anwälte)

Die Sozialbeiträge sind ein wichtiger Kostenfaktor und sollten vor der Gründung genau kalkuliert werden.

  1. Welche Form ist die richtige?

Die passende Form hängt stark von der Tätigkeit ab:

Tätigkeit             Häufige Form
Freiberufliche Tätigkeit             Partita IVA (USt.) als Freiberufler
Freiberufliche Tätigkeit (mit begrenztem Umsatz)             Regime Forfettario als Freiberufler
Handwerk / Handel             Einzelunternehmen
größere Unternehmen             SRL

Wer plant, ein Haus in Italien zu kaufen, in Italien zu arbeiten oder Dienstleistungen anzubieten, sollte die passende Struktur sorgfältig auswählen.

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